Der Pfandkredit als Kurzkredit zur Überbrückung
finanzieller Engpässe sofort und in bar ausgezahlt.
Ihre Vorteile
Die Pfandleihe ist oftmals der kürzeste Weg vom Wertgegenstand zum schnell benötigten Kurzkredit – und das eigene Fahrzeug bietet sich dafür natürlich an. Die Wertermittlung erfolgt dabei fair von unseren erfahrenen KFZ-Spezialisten. Danach können wir unkompliziert den Kredit BAR auszahlen. Ihr Vorteil: Wir sind langjährige Profis auf dem KFZ-Markt. Wir unterliegen den strengen Vorschriften zur Ausübung des Pfandleihgewerbes und haben vom Landratsamt Augsburg die erforderliche Erlaubnis erhalten.
Bargeld sofort
Im Regelfall halten Sie Ihr Bargeld in 20 Minuten in Händen.
50% Auszahlsumme
Sie können Ihr Fahrzeug bis zu 50 % des Wertes beleihen
Ohne Bonitätsprüfung
Keine Schufa-Auskunft, keine Einkommensnachweise, keine Vermögensfragen > denn Ihr Fahrzeug ist unsere Sicherheit!
Keine versteckten Kosten
Sie bezahlen nur die Zinsen, Pfandleihgebühr und Standgeld. Keine weiteren Entgelte für Bewertung, Verwaltung oder Abwicklung. Nichts im Kleingedruckten!
Transparenter Vertrag
und einfache Abwicklung
Der Pfandkredit auf 1 Blatt mit allen Bestandteilen und Kostenpositionen klar und übersichtlich dargestellt. Keine zusätzlichen Fragebögen oder Anträge. Lesen, unterschreiben, Bargeld zählen!
Neutrale und seriöse Beratung
Als fachkundiger Kfz-Spezialist mit Zugängen zu aktuellen Bewertungsportalen können wir Ihr Fahrzeug neutral und seriös bewerten und beraten Sie gerne in allen Fragen.
Diskrete Abwicklung
Sie kommen zu uns ins Autohaus und werden von einem unserer Geschäftsführer beraten und bedient. Ihre persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden an keine Dritten weitergegeben. Wir erteilen auch keine Meldung an Ihre Bank oder den Finanzbehörden.
Sichere Unterbringung
Ihr Fahrzeug wird von uns an einem sicheren Ort verwahrt. Auf Wunsch wird es in einer Halle untergebracht.
Schutz und Sicherheit
Das Pfandkreditgewerbe unterliegt der Pfandleihverordnung und damit gesetzlich begrenzen Zinsen. Die erforderliche Erlaubnis zur Ausübung des Pfandleihgewerbes gemäß § 34 GewO wurde uns durch das Landratsamt Augsburg erteilt.